Die aktuell anhaltende Niedrigzinsphase bietet Ihnen die Möglichkeit, mehrere hundert Euro bei Ihren aktuell bestehenden Ratenkrediten zu sparen. Ratenkredite können anders als Baufinanzierungen jederzeit abgelöst werden. Dies ist gesetzlich festgelegt. Die Bank darf für die Ablösung maximal 1 % der Restsumme als Vorfälligkeitsentschädigung heranziehen. Das bedeutet für Sie, dass Sie mit der Aufnahme eines Neukredites jederzeit Altkredite "umschulden" können. Ein Vergleich lohnt sich, wie Ihnen folgendes Beispiel zeigt.
Bestehender Kredit eff. Zins p.a. |
Neuer Kredit eff. Zins p.a. |
Ersparnis über Restlaufzeit |
6,75% | 4,5%* | 1.455,76 Euro |
8,99% | 4,5%* | 2.935,87 Euro |
11,80% | 4,5%* | 3.148,50 Euro |
Beispielrechnung bei einer Kredithöhe von 20.000 Euro und einer Laufzeit von 72 Monaten, die Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 1% = 200 Euro wurde bei der Kreditsumme des neuen Kredit (20.200 Euro) bereits berücksichtigt. * Beispielkondition
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